Steuererklärung für Musiker: Welche Ausgaben sind absetzbar?
Steuererklärung für Musiker: Welche Ausgaben können geltend gemacht werden?
Lesedauer: 4 Minuten
Als Musiker kennt man das Problem: Neben den Einnahmen aus Gigs oder Konzerten und dem Verkauf von Tonträgern, gibt es gleichermaßen ebenso viele verschiedene Ausgaben. Diese sind nicht immer offensichtlich und werden häufig vergessen. In meinem neuesten Blogbeitrag zeige ich dir, welche Posten du in deiner Steuererklärung geltend machen kannst und somit bares Geld sparst.
Die Steuerlast minimieren
Musiker, die in Deutschland leben und arbeiten, müssen jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen. Hierbei kannst du verschiedene Ausgaben geltend machen, um damit deine Steuerlast zu minimieren. Neben den üblichen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Transport fallen oft auch andere Kosten an. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Instrumente und Ausrüstung, Reisen, Büromaterial und vieles mehr. Auf diese verschiedenen Kostenarten gehen wir nun im Detail ein.
Instrumente und Ausrüstung
Musiker können ihre Instrumente und Ausrüstung abschreiben. Abschreibungen sind eine Art Steuererleichterung, die es Unternehmen ermöglicht, die Kosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter wie Gebäude, Maschinen oder Computer von ihren steuerpflichtigen Einkünften abzuziehen. Dies bedeutet, dass die Steuerlast des Unternehmens reduziert wird. Für Musiker bedeutet dies, dass sie die Kosten für ihre Instrumente und Ausrüstung über mehrere Jahre hinweg von der Steuer absetzen können. Dies kann ein erhebliches Ersparnis bedeuten, insbesondere wenn die Instrumente und Ausrüstung sehr teuer sind. Wenn du also als Musiker Steuern sparen möchtest, solltest du unbedingt über Abschreibungen nachdenken. Informiere dich am besten bei deinem Steuerberater oder beim Finanzamt über die genauen Regeln und Vorschriften.
Tipp: Schaue auch gerne auf unseren Blogbeitrag - Kann man Musikinstrumente von der Steuer absetzen? - hier erfährst du welchen Betrag du konkret pro Instrument abschreiben kannst.
Reisen
Auch das Reisen zu Auftritten, Festivals oder zu Proberäumen ist mit einigen Kosten verbunden. Diese Reisekosten können ebenso als Betriebsausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Wichtig ist es hier, alle Belege zu sammeln und genau festzuhalten, welche Kosten für welchen Auftritt angefallen sind. Reist man z.B. mit seiner Band in einem gemieteten Bus zur seinem Auftritt, so können auch die genauen Miet-, Benzin- und Parkkosten steuerlich geltend gemacht werden. Grundsätzlich gilt: Egal mit welchem Verkehrsmittel man zum Veranstaltungsort anreist, muss man die Belege hierfür aufheben und diese mit Anlass, Abfahrts- und Ankunftsort und Zeit beschriften, sodass das Finanzamt jegliche Fahrten nachvollziehen kann.
Auch der Verpflegungsmehraufwand gilt für Musiker. Dies bedeutet konkret: Bist du über acht oder 24 Stunden abwesend bzw. außer Haus so kannst du pauschal 14 Euro für acht Sunden bzw. für 24 Stunden sogar 28 Euro geltend machen.
Bürokosten
Jegliche Kosten, die für ein vollumfängliches Büro anfallen, sind relevant und können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Das kann von der Büromiete, über Bürobedarf (Papier, Briefumschläge, Porto, Drucker/-patronen, o.ä.) bis hin zu Telefon- und Internetkosten gehen.
Marketingkosten
Möchte man für sich als Musiker und/oder für seine Band Marketing betreiben, so kann man jegliche hierfür anfallenden Werbekosten steuerlich geltend machen. Das könnten u.a. Kosten für Flyer, Plakate oder aber auch Online Marketing sein. Auch hier gilt die Nachweispflicht in Form einer Rechnung. Im Online Marketing, z.B. bei Facebook Ads, genügen auch die von Meta zur Verfügung gestellten elektronischen Rechnungen.
Unterricht
Einige Musiker haben oftmals auch Kosten für Unterricht. Dies können Einzelunterricht oder Kurse sein. Diese Kosten können ebenfalls in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Material für deine Recherche
Zum Recherchematerial als Musiker gehören zum Beispiel erworbene Tonträger oder aber auch Konzert- oder Festivalkarten. Diese können ebenso als Ausgaben geltend gemacht werden. Allerdings sollte man hierbei darauf achten, nicht jegliche Festivalbesuche als Betriebsausgabe geltend zu machen. Hierbei gehen Finanzämter davon aus, dass man solche Veranstaltungen auch aus privaten Gründen besucht.
Versicherungskosten
Da Musikinstrumente meist sehr teuer sind, nutzen einige Musiker Instrumentenversicherungen, damit sie vor Diebstahl oder Beschädigung geschützt sind. Da diese auch zu den beruflichen Ausgaben gehören, können sie ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.
Ausnahme: Kleinunternehmerregelung
Auch als Musiker hast du den Anspruch auf die sogenannte Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Diese besagt folgendes: Wenn dein Umsatz des Vorjahres die Grenze in Höhe von 17.500 Euro nicht überstiegen hat und du im laufenden Jahr den Umsatz in Höhe von 50.000 Euro nicht übersteigen wirst, so musst du keine Umsatzsteuer zahlen. Gleichzeitig musst du aber darauf achten, dass du keine Umsatzsteuer in deine Rechnungen ausweist und bist damit auch nicht Vorsteuerabzugsberechtigt.
Fazit
Hat man als Musiker einen guten Überblick über seine Einnahmen und Ausgaben, so können viele Hunderte Euro eingespart werden. Legt man den Fokus auf das Detail der Ausgaben, so kann dies helfen, die Steuerlast zu reduzieren und damit mehr Geld für die musikalische Karriere zur Verfügung zu haben.
Und jetzt viel Spaß bei deiner Steuererklärung! Denke an das Ergebnis, auch wenn der Weg aufwändig ist.
Bei Fragen oder Anregungen, melde dich gerne bei uns! 🧡
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