Musikinstrumente und Steuer
Kann man Musikinstrumente von der Steuer absetzen?
Lesedauer: 3 Minuten
AfA, Nutzungsdauer und Co. leicht erklärt!
Erfahre in diesem Artikel, ob du deine Musikinstrumente von der Steuer absetzen kannst und wenn ja wie. Wir erklären dir, wie Steuer und Abschreibung einfach funktioniert.
Ist das Absetzen für dich relevant?
Um seine Musikinstrumente von der Steuer absetzen zu können, muss man als selbstständiger Musiker – gewerblich tätig oder freiberuflich – tätig sein. Demnach kann man die Aufwendungen für die Anschaffung des Musikinstrumentes als Betriebsausgaben bzw. Abschreibungen geltend machen. Für Hobby-Musiker sind die Anschaffungskosten von Instrumenten steuerlich nicht relevant und somit nicht absetzbar.
Für selbstständige Musiker
Bei Anschaffungskosten bis 800,00 € netto, bzw. 952,00 €brutto, kannst du das Instrument vollständig im Anschaffungsjahr als Betriebsausgabe geltend machen (Sofortabschreibung). Dies findest du in Anlage EÜR, Seite 1 (Zeilen 23 bis 27) – Betriebsausgaben. Hier kannst du auch alle weiteren angefallenen Betriebskosten absetzen, wie z.B. beruflich veranlasste Telefonkosten oder Agentenprovisionen.
Übersteigt der Anschaffungspreis des Instruments jedoch die Höhe von 800,00 € netto bzw. 952,00 € brutto, so muss das Instrument jährlich über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die Nutzungsdauer hängt vom jeweiligen Instrument ab und wurde durch das Bundesfinanzministerium in AfA-Tabellen festgelegt. AfA steht für Absetzung für Abnutzungen und ist die Abkürzung von Abschreibung. Diese findest du in den Zeilen 29 bis 45 der Anlage EÜR.
Ein kleiner Überblick der Nutzungsdauer je Instrument aus der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums:
- Schlaginstrument: 10 Jahre
- Xylophon: 10 Jahre
- Blasinstrument: 15 Jahre
- Klavier: 20 Jahre
- E-Piano: 10 Jahre
- Streichinstrument: 12 Jahre
- Gitarre/ E-Gitarre: 12 Jahre
- Glockenspiel: 10 Jahre
Weitere Instrumente mit der jeweiligen Nutzungsdauer findest du auf der offiziellen Website des Bundesfinanzministeriums.
Angenommen dein Instrument kostet bei der Anschaffung mehr als 800,00 € netto bzw. 952,00 € brutto, so musst du eine jährliche Abschreibung nach Nutzungsdauer tätigen.
Ein Beispiel
Du kaufst dir ein Klavier für 15.000,00 €. Für Klaviere gilt eine Nutzungsdauer von 20 Jahren. Der jährliche Abschreibungsbetrag liegt bei 750,00 €.
Hier die Rechnung:
15.000,00 € (Anschaffungskosten):
20 Jahre (Nutzungsdauer) = 750 Euro AfA p.a.
Kaufst du das Instrument während des Jahres, so darfst du erst ab dem Anschaffungsmonat die Abschreibung tätigen. Das heißt konkret: Kaufst du das Klavier im Mai, so darfst du im ersten Jahr lediglich acht Monate abschreiben. In unserem Beispiel wären das somit 500 Euro, die du im ersten Jahr abschreibst.
Hier die Rechnung:
750 Euro AfA : 12 Jahre = 62,50 Euro x 8 Monate = 500 Euro.
In den Folgejahren nimmst du den vollen Betrag als Jahresabschreibung.
Übrigens
Auch Transportkosten für Musikinstrumente darfst du geltend machen. Hier musst du lediglich die Transportkosten, z.B. in Höhe von 650,00 €, zu den eigentlichen Anschaffungskosten addieren. Im Beispiel wären das dann also 15.650,00 €. Bei der Nutzungsdauer von 20 Jahren, ist die jährliche Abschreibung 783,00 €.
Und jetzt viel Spaß beim Absetzen! Bei Fragen oder Anregungen, melde dich gerne bei uns!
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